Gehwegschäden melden

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Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten im Straßenbereich oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm für das jeweilige Jahr aufgenommen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt .

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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