Gehwegschäden melden
Volltext
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten im Straßenbereich oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm für das jeweilige Jahr aufgenommen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt .