Stellenangebote

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten sich bei der Samtgemeinde Oderwald um einen Arbeitsplatz bewerben?

Hier informieren wir Sie regelmäßig über unsere aktuellen Stellenangebote:

Pädagogische Fachkraft (Kindergartengruppe) gesucht

Im Kindergarten Oderwaldhalle, Blockshorenberg 2a, 38312 Börßum, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

• eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Kindergartengruppe

Geforderter Ausbildungsabschluss:

Staatl. anerk. Erzieher*in, Staatl. anerk. Kindheitspädagoge*in, Staatl. anerk. Sozialpädagoge*in, Staatl. anerk. Heilpädagoge*in, Staatl. anerk. Heilerziehungspfleger*in

Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.

Die Eingruppierung richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in Entgeltgruppe S8a TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.

Alternativ kann die Stelle auch mit einer

• Sozialpädagogischen Assistenzkraft

besetzt werden.

Die Eingruppierung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in Entgeltgruppe S4 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 12.10.2023 an:

Zweckverband Kindergarten Oderwald
z.Hd. Herrn Lohmann
Bahnhofstraße 6
38312 Börßum.

Anmerkungen:

Wir fördern die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden sowie die Vielfalt unserer Beschäftigten. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt werden. Ebenfalls werden im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des NGG (Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz) bei diesen Stellen Männer bevorzugt berücksichtigt.

Hinweis:

Für in diesem Bereich Beschäftigte gilt die Impfpflicht gegen Masern. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz oder Masernimmunität nachweisen.