Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Volltext
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 01.07.2015
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal