Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit

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Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Urheber

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