Geplante Aufträge
Ex-Ante-Transparenz
Vorinformation über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen und über beabsichtigte Ausschreibungen von freiberuflichen Leistungen.
Die Samtgemeinde Oderwald informiert gem. § 19 Abs. 5 VOB/A fortlaufend über ihre beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,- (ohne Umsatzsteuer).
Zudem informiert die Samtgemeinde Oderwald über ihre beabsichtigten Ausschreibungen für freiberufliche Leistungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 100.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) bis zum Erreichen des jeweils gültigen EU-Schwellenwertes.