Vergebene Aufträge

Ex-Post-Transparenz

Information über bereits vergebene Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.

Gem. § 19 Abs. 2 VOL/A bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A informieren öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei bestimmten beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben auf ihren Internetportalen.

Bei Bauleistungen nach VOB/A:

  • Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 6 Monaten.
  • Ab 15.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 6 Monaten.

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A:

  • Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.
  • Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 3 Monaten.