Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks: Anmeldung

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Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

Ansprechpunkt

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.10.2009
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben