Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung
Volltext
Als gesetzlich versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erhalten. Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Das Ziel ist, die Versorgung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen.
Je nach individuellem Bedarf enthält sie
- Beratung
- Koordination der Versorgung
- unterstützende Teilversorgung oder
- vollständige Versorgung
Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, können Sie als Teilleistung, die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung erhalten.
Ansprechpunkt
Bei Fragen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung können Sie sich wenden an:
Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V.
Geschäftsstelle
Fritzenwiese 117
29221 Celle
Telefon: 05141-2196986
E-Mail: info@hospiz-palliativ-nds.de
Für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche besteht eine Kooperation zwischen der Betreuungsnetz schwerkranker Kinder UG(h) und den regionalen Teams in Niedersachsen.
Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V.
Fuhrberger Straße 4
30625 Hannover
Telefon: 0511-38077000
Fax: 0511-38077001
E-Mail: info@betreuungsnetz.org
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Verordnung
Kosten
Sachleistung ohne Zuzahlung
Voraussetzungen
- Sie haben eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
- Ihre Lebenserwartung ist begrenzt und Sie benötigen eine besonders aufwändige Versorgung.
- Eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt beziehungsweise eine Krankenhausärztin oder ein Krankenhausarzt verordnet die Leistung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFormulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben