Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

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Öffentliche Einrichtungen werden regelmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass sie mutwillig zerstört, sowie durch einen technischen Defekt oder Abnutzung beschädigt werden. 

Bürger:innen können derartige Mängel melden. Dies umfasst unter anderem die Meldung von folgenden Schäden: 

  • Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen
  • Störungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Störungen von öffentlichen Uhren 
  • Graffiti 

Die Mängelmeldung kann sich ebenfalls auf die Beseitigung von Straßenschäden aller Art außerorts und innerorts beziehen. Aber auch Aspekte wie die »wilde« Ablagerung von Müll oder Stromausfälle können Sie melden.

Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

  • Mit Veröffentlichung: Sie melden Ihr Anliegen über den Schadenmelder. Ihr Anliegen wird ins Internet gestellt. Dort können sich alle über Ihr Anliegen informieren. Und Sie können sich über den Verlauf der Bearbeitung informieren.
  • Vertraulich: Sie füllen das Idee- und Beschwerdeformular aus. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und nicht ins Internet gestellt. Über den Verlauf der Bearbeitung informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Ideen- und Beschwerdestelle.
  • Persönlich: Rufen Sie uns persönlich an. Die Telefonnummer finden Sie unter der zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.09.2026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion