Pflichtmitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anmelden

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Für alle in Niedersachsen tätigen Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der Tierärztekammer Niedersachsen. Dies gilt auch für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben. Die betroffenen Personen müssen sich bei der Tierärztekammer anmelden und die erforderlichen Angaben sowie Nachweise vorlegen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

Anmeldeformular mit Nachweisen und Angaben zu:

  • Mitgliedschaft bei einer anderen Kammer
  • Mitgliedschaft bei einem anderen Versorgungswerk
  • Bestehen der tierärztlichen Prüfung
  • Approbation
  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs 
  • Promotion 
  • akademischen Graden und Titeln
  • Gebiets-, Teilgebiets-, Zusatz- und sonstigen Weiterbildungsbezeichnungen (sofern vorhanden)
  • berufsbezogenen Amts- oder Dienstbezeichnungen (sofern vorhanden)

Die entsprechenden Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen.

Kosten

Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.



  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Bei vorübergehender tierärztlicher Berufstätigkeit von nicht mehr als sechs Wochen hat die Anmeldung innerhalb von fünf Tagen nach der Tätigkeitsaufnahme zu erfolgen.



  • 1 Monat(e)
    • Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme bzw. Hauptwohnsitzaufnahme in Niedersachsen erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

List-ID 576 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Tierärztin oder Tierarzt.
  • Sie üben den Beruf in Niedersachsen aus oder haben dort Ihren Wohnsitz.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine feste Bearbeitungszeit.
Die Anmeldung wird in der Regel schnell erledigt.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen anmelden. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Anmeldeformular und geben Sie alle erforderlichen Angaben an. Die notwendigen Nachweise müssen Sie beifügen.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsbehelf

Informationen zum Rechtsbehelf finden Sie im Bescheid.