Kleinstunternehmen der Grundversorgung

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Bei Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitarbeitskräfte und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro im Jahr, welche die Grundversorgung der ländlichen Bevolkerung sicherstellen, handelt es sich um Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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