Jagdschein Ersatz

Ihr Wohnort

Volltext

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.

Ansprechpunkt

Einen Ersatz für Ihren verlorenen Jagdschein beantragen Sie bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Hinweise (Besonderheiten)

Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

  • 1 — 3 Jahr(e)
    • Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre.
  • 14 Tag(e)
    • Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.