Informationen zur Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit unterhalb der EU-Schwellenwerte erhalten

Ihr Wohnort

Volltext

Als Unternehmen können Sie sich an Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit unterhalb des jeweils geltenden EU-Schwellenwerts beteiligen. Hierzu gehören Beschaffungen von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die für die Erfüllung von Verteidigungs- oder Sicherheitsaufgaben benötigt werden.

Öffentliche Auftraggeber führen diese Vergabeverfahren je nach Auftragsgegenstand und den gesetzlichen Vorgaben als Beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die Anforderungen an die Teilnahme sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die teilnehmenden Unternehmen über das Ergebnis informiert.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die jeweilige öffentliche Auftraggeberin oder der jeweilige öffentliche Auftraggeber, die bzw. der das Vergabeverfahren durchführt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die jeweilige öffentliche Auftraggeberin oder der jeweilige öffentliche Auftraggeber, die bzw. der das Vergabeverfahren durchführt.

Voraussetzungen

  • Sie möchten sich als Unternehmen an einem Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit beteiligen.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt unter dem geltenden EU-Schwellenwert.
  • Sie erfüllen die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungsanforderungen.
  • Sie weisen - soweit erforderlich - Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach.
  • Sofern für den Auftrag erforderlich, erfüllen Sie die Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und die Sicherheitsanforderungen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen einzureichen sind, ergibt sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Je nach Vergabeverfahren können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Teilnahmeantrag (soweit vorgesehen),
  • Angebot,
  • Eignungsnachweise,
  • Nachweise zur Versorgungssicherheit, soweit gefordert,
  • Nachweise zur Vertrauenswürdigkeit, soweit erforderlich,
  • weitere in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderte Unterlagen.

Kosten

  • Für die Teilnahme am Vergabeverfahren im Bereich Sicherheit und Verteidigung fallen keine Gebühren an. Jedoch kann es vorkommen, dass Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren für besondere Aufwände entschädigt werden (bspw. bei Planungsleistungen).

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die jeweils geltenden Fristen

  • zur Einreichung von Bewerberfragen während des Teilnahmewettbewerbs,
  • zur Einreichung und spätesten Beantwortung von Bieterfragen,
  • zur Einreichung des Teilnahmeantrages und
  • zum Angebot

finden Sie in der Auftragsbekanntmachung, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder den Vergabeunterlagen.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Auftragsbekanntmachungen direkt nach ihrer Veröffentlichung einsehen. Die Dauer des anschließenden Vergabeverfahrens hängt von der Art und dem Umfang der Beschaffung sowie dem jeweiligen Vergabeverfahren und dessen Fristen ab.

Verfahrensablauf

Das Vergabeverfahren zur Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit unterhalb des EU-Schwellenwerts erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:

  • Bekanntmachung
    Informieren Sie sich über aktuelle Vergabeverfahren. Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb wird die Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht. Bei einer Beschränkten Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Bekanntmachung.
  • Aufforderung zur Angebotsabgabe
    Je nach Vergabeverfahren werden geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Aufforderung enthält die Vergabeunterlagen sowie Informationen zur Angebotsfrist und zur Einreichung des Angebots.
  • Unterrichtung
    Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden nicht berücksichtigte Bewerber oder Bieter unverzüglich informiert. Auf Antrag erhalten Sie innerhalb von 15 Kalendertagen die Gründe für die Nichtberücksichtigung sowie Informationen zu den Merkmalen und Vorteilen des erfolgreichen Angebots und zum Namen des beauftragten Unternehmens.
  • Bekanntgabe
    Soweit gesetzlich vorgesehen, veröffentlicht der öffentliche Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung Informationen über den vergebenen Auftrag.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht kein förmliches Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

Mögliche Rechtsbehelfe sind:

  • Rüge gegenüber der Vergabestelle.
  • Geltendmachung von Schadensersatz vor den ordentlichen Gerichten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Onlinedienste