Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung
Volltext
Wenn Sie Wesenstests für Hunde durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine vorherige Zulassung durch die zuständige Behörde. Mit einem Wesenstest wird überprüft, wie sich ein Hund in verschiedenen Situationen verhält und ob er sich gegenüber Menschen und anderen Tieren sozialverträglich zeigt. Die Ergebnisse helfen dabei einzuschätzen, ob von einem Hund eine besondere Gefahr ausgeht.
Urheber
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
-
Die antragstellende Person muss Tierärztin oder Tierarzt sein.
-
Sie muss über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Verhaltenstherapie mit Hunden verfügen.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
- § 13 Absatz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung