Handwerk: Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern

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Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.07.2010
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben