Erstattung der Kosten für die Fahrt zur Traumaambulanz beantragen

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Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um Sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können Fahrt- oder Reisekosten anfallen. Für die erforderlichen Reisen zur nächstgelegenen Traumaambulanz können Sie sich die Fahrtkosten auf Antrag erstatten lassen.

Das gilt auch für die Fahrtkosten einer notwendigen Begleitperson sowie für Ihre Kinder, wenn Sie diese mangels Betreuungsmöglichkeit mitnehmen müssen.

Die Erstattung ist auf den Betrag begrenzt, den Sie in der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zahlen müssen. Wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel wählen, erhalten Sie einen pauschalen Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung. Sie beträgt bei einer Autofahrt 0,20 EUR je Kilometer, für die gesamte Reise jedoch höchstens 130,00 EUR.

Sie können Leistungen in einer Traumaambulanz nur in Deutschland in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung. Das heißt, Sie leiden unter den gesundheitlichen Folgen eines Ereignisses im Zusammenhang mit einer Gewalttat, dem Wehrdienst oder einer Impfung.
  • Sie suchen wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen die nächstgelegene Traumaambulanz auf, mit der der Träger der Sozialen Entschädigung einen Vertrag abgeschlossen hat.
  • Für die An- und Abreise zur nächstgelegenen Traumambulanz sind Ihnen Reisekosten entstanden.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfe stellen, beträgt die Bearbeitungsdauer maximal 2 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

nicht angegeben