Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
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Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (NachwV) am 01.02.2007 wurde das bisherige Papierverfahren durch die elektronische Nachweisführung ersetzt. Hierdurch wird die elektronische Form für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten (Abfallerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger), die gefährliche Abfälle entsorgen und die hierüber Nachweise und Register zu führen haben, zur Pflicht gemacht.
Urheber
Ansprechpunkt
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
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Formulare
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Frist
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Bearbeitungsdauer
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Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Fachliche Freigabe
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