Bildung und Aufgaben der Jagdgenossenschaft

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Die Jagdgenossenschaft wird gebildet durch die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, Stadt oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören.Grundeigentum ein und derselben Person mit mindestens 75 ha zusammenhängender Fläche bildet einen Eigenjagdbezirk und gehört der Jagdgenossenschaft nicht an. Der Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft muss nach § 12 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJAgdG) mindestens 250 ha zusammenhängende Fläche haben. Die Mitgliedschaft ist an das Grundeigentum gekoppelt und entsteht Kraft Gesetzes.

Die Jagdgenossenschaft stellt laut § 16 NJagdG eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes dar. Sie untersteht der Aufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Jagdgenossenschaft wählt einen Jagdvorstand, welcher die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Entscheidungen und Beschlüsse der Jagdgenossenversammlung werden durch Abstimmungen getroffen, wobei eine Mehrheit der Personen und der Fläche maßgeblich ist.

Die Verhältnisse der Jagdgenossenschaft werden in einer Satzung geregelt und können dort eingesehen werden.

Aufgaben einer Jagdgenossenschaft:

  • Beschluss über die Art der Jagdnutzung
  • Beschluss über die Art der Verpachtung (z. B. öffentliche Ausbietung, freihändige Vergabe) und die Auswahl des Pächters
  • Ausgestaltung vom Jagdpachtvertrag
  • Jährliche Abschussplanung im Einvernehmen mit dem Landkreis, der kreisfreien Stadt und dem Jagdbeirat (§§ 21, 25 NJagdG)
  • Beschluss über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung
  • Ersetzen von Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft

Weitere Informationen zum Thema »Jagd«:

  • Jagdaufseher: Bestätigung
  • Jagderlaubnis: Anzeige
  • Jagdrecht: Erteilung
  • Jagdschein: Ausstellung

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Jagdgenossenschaft.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere rechtliche Informationen zum Thema Jagd sowie eine Mustersatzung:
 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.07.2013
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben