Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten
Volltext
Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Das für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Finanzministerium
Urheber
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuermessbescheids.
nicht angegeben