Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Ihr Wohnort

Volltext

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen. Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.

Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht tragen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben