Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht land-, forstwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen beantragen

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben