Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
Volltext
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Das sind
- der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt, und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und
- der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristetet.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 140 Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Kosten
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Frist
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen können Sie die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers nutzen.
Urheber
Ansprechpunkt
An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
- Sie sind zum Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland zugelassen.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Sie verfügen über einen gültigen Pass oder Passersatz.
- Es liegen keine Gründe vor, die der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen.
- Soweit erforderlich, sind Sie mit dem erforderlichen Visum eingereist.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie:
- gültigen Pass oder Passersatz,
- ausgefülltes Antragsformular, sofern von der Ausländerbehörde vorgesehen,
- aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Nachweis über die Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung,
- Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt,
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
- gegebenenfalls Nachweis über das erforderliche Visum für die Einreise,
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, die die Ausländerbehörde zur Prüfung Ihres Antrags verlangt.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
- Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin bei der Ausländerbehörde.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Je nach Ausländerbehörde ist dies persönlich oder über einen Onlinedienst möglich.
- Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen oder persönliche Angaben zu ergänzen.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sie wird in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt.
- Nach der Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie diesen bei der Ausländerbehörde abholen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Aufenthaltsbehörde ab.