Altpapier: Entsorgung

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Volltext

In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen, an.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Abfallentsorgungssatzung

Hinweise (Besonderheiten)

Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.12.2012