Bekanntmachung

Bebauungsplan "Östlich der Füllekuhle II" im Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 27.01.2025 folgenden Beschluss gefasst:

  • Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Aufstellung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle II“ im Ortsteil Börßum der Gemeinde Börßum.

Es ist beabsichtigt, die Gärten südöstlich der Gemeindestraße „Füllekuhle“ zu überplanen, damit in diesem Bereich die Möglichkeit besteht, bauliche Erweiterungen, wie z.B. Gartenhäuser, vorzunehmen.

Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.