Bekanntmachung: Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald
Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald
Der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald für das Wirtschaftsjahr 2023 ist gemäß § 20 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung - EigBetrVO) aufgestellt und die Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 157 Niedersachsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festgestellt worden.
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2024 den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 beschlossen und gleichzeitig der Betriebsleitung uneingeschränkt Entlastung gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung erteilt.
Das Jahresergebnis für 2023 in Höhe von -116.656.75 € wird mit dem Bilanzposten „Gewinnvortrag" verrechnet.
Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB, Braunschweig, hat dem Kommunalprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel als gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtung zur Durchsicht und Auswertung vorgelegen. Eigene Prüfbemerkungen haben sich hierbei nicht ergeben.
Die Auslegung der Unterlagen gemäß § 36 EigBetrVO findet in der Zeit vom
03. Februar 2025 bis 12. Februar 2025
in der Samtgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, Zimmer 3.06, während der Dienststunden statt.
Um eine vorherige telefonische Anmeldung unter (05334) 7907-10 wird gebeten.
Der Samtgemeindebürgermeister
M. Lohmann