Zu trocken: Wasserentnahme im Landkreis Wolfenbüttel wird eingeschränkt

Quelle: Landkreis Wolfenbüttel

Mit einer Allgemeinverfügung schränkt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel die Wasserentnahme im Kreisgebiet ein. Die Maßnahmen gelten vom 24. Juli bis 30. September 2026. Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit mit wenig Regen sind die Wasserstände in den Bächen, Flüssen sowie Seen und Teichen im Landkreis niedrig.

Der Landkreis reagiert mit dieser Maßnahme auf die langanhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden Belastungen für die Gewässerökologie und Wasserversorgung. Ziel ist es, durch vorübergehende Einschränkungen einen nachhaltigen Umgang mit den verfügbaren Wasserressourcen zu gewährleisten.

Die Regelungen im Überblick

Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (der 2. und 3. Ordnung) zur Bewässerung und Beregnung ist ab sofort bis einschließlich 30. September 2025 untersagt – auch dann, wenn eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Regelung gilt insbesondere für Wasserentnahmen mittels technischer Hilfsmittel wie Pumpen im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs.

Entnahme von Grundwasser eingeschränkt möglich

In der Zeit von 10 bis 18 Uhr ist die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftlichen Flächen, forstwirtschaftlichen Flächen sowie Sportanlagen (etwa Rasen- und Tennisplätze) untersagt. Diese Einschränkung gilt auch bei bestehender wasserrechtlicher Erlaubnis.

In den vergangenen Jahren hatte der Landkreis Wolfenbüttel aufgrund langanhaltender Trockenperioden bereits 2020, 2022, 2023 und 2025 die Wasserentnahme einschränken müssen.

Weitere Informationen

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung, Hinweisen sowie der Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt Nr.31/2026 vom 23.07.2026: www.lkwf.de/amtsblatt

Bekanntmachungen des Umweltamtes finden sich unter: www.lkwf.de/bekanntmachungen