Bekanntmachung für die Erfassung der Wasserzählerstände
Für die Berechnung der Abwassergebühren 2025
- Börßum und Seinstedt
Im Zeitraum vom 15.08.2025 bis 30.09.2025 erfolgt die Ablesung der Wasserzähler. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wasserzählerarmaturen zugänglich und nicht blockiert sind, um den Beauftragten die Arbeit zu erleichtern. Die Ablesung kann auch in den frühen Abendstunden sowie an Samstagen erfolgen.
Sollte niemand angetroffen werden, nutzen Sie bitte die hinterlassene Antwortkarte zur Übermittlung der selbst abgelesenen Zählerstände.
Bitte beachten Sie, dass die Ableser keine Auskünfte zur Jahresabrechnung erteilen können. Die erfassten Zählerstände bilden die Grundlage für die Jahresverbrauchsabrechnung 2025.
- Achim, Bornum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen, Kalme, Ohrum
Die Ablesebriefe werden ab dem 20.08.2025 versendet. Die gemeldeten Zählerstände bilden die Grundlage für die Jahresabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2025. Bitte senden Sie den ausgefüllten Ablesebrief möglichst zeitnah zurück.
Die Zählerstände können auch online über unsere Online-Dienstleistung mitgeteilt werden.