Bekanntmachung der Samtgemeinde Oderwald

Über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald, die Gemeinden Börßum und Flöthe betreffend

Die vom Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 11.03.2026 beschlossene 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) vom Landkreis Wolfenbüttel mit Verfügung vom 06.07.2026, Az. 5121.31, 11/601, 16FNP_Oder, genehmigt worden.

Der Änderungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald betrifft die Gemeinden Börßum und Flöthe und ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort im Bauamt (Zimmer 3.06) der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum zu den gewohnten Öffnungszeiten aus.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung unter (05334) 7907-10 wird gebeten.

Gemäß § 215 Baugesetzbuch sind

  1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser 16. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Oderwald geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wirksam.

Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung


Kosel