Bekanntmachung der ONTRAS: Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Absatz 2 Energiewirtschaft (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben "Neubau der Wasserstoffleitung Wefensleben-Salzgitter"

Quelle: ONTRAS

Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) betreibt ein über 7.000 Kilometer umfassendes Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Als Bestandteil des deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes baut ONTRAS in den kommenden Jahren ein etwa 600 Kilometer umfassendes Wasserstofftransportnetz für Ost- und Mitteldeutschland auf. Rund 80 Prozent davon entstehen durch die Umstellung bestehender Gaspipelines, etwa 20 Prozent werden neu gebaut. Eine der zentralen Transportrouten ist Green Octopus Mitteldeutschland – die Verbindung zwischen dem mitteldeutschen Raum und der Stahlregion Salzgitter. Teil dieser Transportverbindung ist der geplante Neubau der Wasserstoffleitung FGL 702 zwischen Wefensleben (Sachsen-Anhalt) und Salzgitter (Niedersachsen) mit einer Länge von ca. 68 Kilometern, einem Durchmesser von 80 Zentimeter (DN 800) und einem Auslegungsdruck von 84 bar. Der Bau und Betrieb einer solchen Ferngasleitung bedarf gemäß § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der Planfeststellung. Für die Erstellung der Antragsunterlagen sind verschiedene Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG durchzuführen, u.a. umweltfachliche Kartierungen. Der Trassenverlauf wird u.a. auf Grundlage dieser Vorarbeiten entsprechend konkretisiert.

Feldhamsterkartierung im geplanten Leitungsverlauf

Zur Erfassung möglicher Vorkommen des Feldhamsters sind Kartierungen in einem 600 m-Untersuchungskorridor, d.h. 300 m links und 300 m rechts der Trasse, vorgesehen. Die nähere Eingrenzung der Untersuchungsflächen erfolgt in den nächsten Wochen und wird u.a. den Feldfruchtanbau im laufenden Jahr berücksichtigen. Zudem erfordert eine Feinkartierung des Feldhamsters gem. den anerkannten Methodenstandards einen extrem hohen Personaleinsatz und Erfassungen in einem sehr engen Zeitfenster (zwischen Ernte und erneuter Flächenbearbeitung durch die Landwirte), so dass die vorhabenspezifischen Erfassungen nicht in einem Kalenderjahr durchgeführt werden können. Aus diesem Grund ist vorgesehen, im Jahr 2026 Erfassungen auf rund 480 ha in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel sowie im Bereich der Stadt Salzgitter durchzuführen. Die Untersuchungsflächen verteilen sich zu gleichen Teilen (jeweils rund 160 ha) auf die zwei Landkreise und die kreisfreie Stadt Salzgitter. Weitere Erfassungen sind ggf. in 2027 vorgesehen. Hierzu wird eine getrennte Bekanntmachung erfolgen.

Die Erfassungen werden im Rahmen einer sog. Nachernte-Kartierung im Zeitraum von Ende Juni bis Anfang August 2026 erfolgen, zwischen der Ernte und erneuter Flächenbearbeitung durch die landwirtschaftlichen Flächeneigentümer bzw. -bewirtschafter. Hierzu werden die zu erfassenden abgeernteten Ackerflächen von kleinen Personengruppen zu Fuß begangen, um die Erfassungen durchzuführen. Die Vorarbeiten werden im Auftrag von ONTRAS durch das Ing- und Planungsbüro LANGE GmbH & Co. KG (Moers) koordiniert und durch das ABC Arbeitsbüro Cricetus (Harsum) durchgeführt.

Im Zuge der vorgenannten Maßnahmen lässt sich das Betreten von privaten Grundstücken nicht vermeiden. Sofern eine Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen vom öffentlichen Grund aus möglich ist, kann im Einzelfall auf eine Betretung verzichtet werden. Eine Liste der Gemeinden mit entsprechenden Gemarkungen und Fluren, die während der Maßnahme unter Umständen betreten werden müssen, sind dieser Bekanntmachung beigefügt. Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Nutzungen sind in dieser frühen Projektphase nicht zu erwarten.

Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass betroffene Grundstückseigentümer und Bewirtschafter gem. § 44 Abs. 1 EnWG verpflichtet sind, Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben zum Neubau der Wasserstoffleitung FGL 702 Wefensleben-Salzgitter zu dulden. Mit diesen verfahrensnotwendigen Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Wasserstoffleitung FGL 702 Wefensleben-Salzgitter entschieden.

Etwaige Rückfragen richten Sie bitte postalisch an ONTRAS Gastransport GmbH, Maximilianallee 4, 04129 Leipzig oder per E-Mail an H2-Baukommunikation@ontras.com. Ansprechperson ist Marc Voßwinkel, Technisches Projektmanagement. Weitere Informationen zu dem Wasserstoffnetz von ONTRAS finden Sie unter www.ontras-h2-startnetz.de

Übersicht der Gemeinden, Gemarkungen und Flure im Landkreis Wolfenbüttel
Gemeinde/Stadt - Verwaltungseinheit - Gemarkung, Flur
Gbe. Uehrde - SG Elm-Asse -  Gmk. Barnstorf Fl. 1,2,3,4,5,6 / Gmk. Uehrde Fl. 2,3,4,5 / Gmk. Warle Fl. 5
Gbe. Roklum -  SG Elm-Asse - Gmk. Roklum Fl. 6
Gbe. Vahlberg - SG Elm-Asse - Gmk.Berlingen Fl. 6,7
Gbe. Remlingen-Semmenstedt- SG Elm-Asse - Gmk. Semmenstedt Fl. 3, 5, 6, 7, 8 / Gmk. Remlingen Fl. 2, 3 / Gmk. Klein Biewende Fl. 3, 4 / Gmk. Groß Biewende Fl. 1, 3, 4, 5, 6, 9
Gbe.Kissenbrück - SG Elm-Asse - Gmk. Kissenbrück Fl. 1, 6
Gbe.Börßum - SG Oderwald - Gmk. Bornum Fl. 4
Gbe. Dorstadt - SG Oderwald - Gmk. Dorstadt Fl. 1, 2, 10
Gbe. Ohrum - SG Oderwald - Gmk.Ohrum Fl. 3, 4, 7
Gbe. Cramme - SG Oderwald - Gmk.Cramme Fl. 3, 8, 9
Stadt Wolfenbüttel - Einheitsgemeinde - Gmk. Halchter Fl. 2, 4, 5, 6, 8 / Gmk. Fümmelse Fl. 4, 5 / Gmk. Adersheim Fl. 2, 3, 4, 6, 8, 9 / Gmk. Leinde Fl. 2, 7, 8