Bekanntmachung der Gemeinde Flöthe
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Klein Flöthe" für das in der Anlage dargestellte Gebiet
hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Flöthe hat am 15. Dezember 2025 dem Entwurf und der Begründung zu oben genanntem Bebauungsplan zugestimmt und die erneute Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass nur zu den geänderten bzw. ergänzten Bereichen Stellungnahmen abgegeben werden können (entsprechende Passagen sind in der Begründung wie in den textlichen Festsetzungen farbig hinterlegt).
Ziel des Bebauungsplans ist es, in der Gemeinde Flöthe, im Osten der bebauten Ortslage des Ortsteils Klein Flöthe, ein Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. Aufgrund der Nähe zur Ortslage hat eine schalltechnische Untersuchung stattgefunden, die zu einer Gliederung und Emissionskontingentierung der Flächen geführt hat. Ebenso wurden Festsetzungen für den Schallschutz im Gewerbegebiet getroffen, damit ein Schutz vor den Immissionen des Verkehrslärms der angrenzenden Autobahn im Plangebiet besteht. Die vorliegende Fläche eignet sich vor allem durch ihre räumliche Nähe zu der Autobahnanschlussstelle "Klein Flöthe" im Nordosten des Planbereichs, ebenso werden durch die im Norden bestehende Lkw-Raststätte mit der Tankstelle Synergieeffekte erwartet.
Bei der neu in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Nordwesten noch eine landwirtschaftliche Hofstelle im Bestand ausweist. Diese wird im Zuge der Planung aufgegeben. An den Randbereichen des zukünftigen Gewerbegebietes sollen Anpflanzungsfestsetzungen gemeinsam mit einem Regenrückhaltebecken im Südwesten die Einbindung des Gewerbegebiets in das Landschaftsbild unterstützen. Der Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt erfolgt teils im Plangebiet, teils auf einer externen Fläche.
Der Planentwurf mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 3 BauGB in den Anlagen eingesehen werden. Alternativ liegen diese zur Einsicht in der Zeit vom 06.01.2026 bis einschließlich 21.01.2026 in der Samtgemeindeverwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten bei Frau Homann, Zimmer 3.06, aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist unter den angegebenen Kontaktdaten erforderlich.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Die Umweltberichte als Teil der Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
- Eingriffsbilanzierung gemäß Bundesnaturschutzgesetz als Teil der Begründung
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4(1) BauGB: Landkreis Wolfenbüttel (Umweltamt) zum Umgang mit Niederschlagswasser, Anpflanzfestsetzungen, Kompensationsmaßnahmen, LBEG zum Boden, Landwirtschaftskammer Niedersachsen Inanspruchnahme von Ackerflächen.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Gewerbegebietsplanung an der A36 bei Klein Flöthe, Umwelt & Planung Dr. Theunert, Hohenhameln, 15.03.2022
- Überprüfung ausgewählter Suchräume auf Brutvorkommen der Feldlerche (Alauda arvensis) bei Klein Flöthe, Umwelt & Planung Dr. Theunert, Hohenhameln, 26.07.2023
- Fledermauskundliche Untersuchung für eine zukünftige Gewerbefläche Gemeinde Flöthe, Wolfgang Rackow – Naturberatung, Osterode am Harz, 22.10.2023
- Verkehrsuntersuchung zum Gewerbegebiet in Klein Flöthe, SG Oderwald, Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias, Hannover, 29.06.2022
- Prognose von Schallimmissionen, Bericht -Nr. 244-86/A42687/551488292-B01, DEKRA Hamburg vom 13.12.2023
- Bautechnisches Bodengutachten, Gewerbegebiet "Klein Flöthe", Gemeinde Flöthe, Projektnummer: 316.22 (Die/Ull/Neu), Ingenieurbüro BGA GbR, Braunschweig, 30.11.2022
- Abfalltechnischer Untersuchungsbericht Gewerbegebiet "Klein Flöthe" in Flöthe, Ergänzende Schadstoffuntersuchungen – Ersatzbaustoff V, Bautechnisches Bodengutachten vom 30.11.2022 und Auftrag vom 19.09.2023, Ingenieurbüro BGA GbR, Braunschweig, 08.01.2024
- Kartierbericht - Gehölzbestände, Höhlenbäume, Entwicklung eines Gewerbegebietes an der A36 bei Klein Flöthe, Planungsgemeinschaft LaReG, Braunschweig, 09.04.2024
- Kompensation für Brutvorkommen der Feldlerche, CORAX Büro für freilandbiologische Untersuchungen und Artenschutzrecht, Göttingen, 17.06.2025
- Auditbericht nach RSAS 2019 – Auditphase 1 – Gewerbegebiet – Bestandsaudit – Knoten L 512, M. Eng. Oliver Schuft, Hansestadt Stendal, 22.05.2024
- Kampfmitteluntersuchung, Luftbildauswertung, LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst in Niedersachsen, 12.07.2024
- Sondagebericht, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 12.2023
- Aussagen zur Entwässerung des Planungsgebietes im Kapitel 2.5 "Ver- und Entsorgung" auf Seite 21-22 der Begründung
- Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 (1) BauGB und §3 (2) BauGB:
- Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreis Wolfenbüttel zur Entwässerung / Sickerfähigkeit der Böden und zu einem Gewässer III. Ordnung, sowie zum Eingriffsregelung und Kompensation, das Bau- und Planungsamt zur inneren Erschließung und Versiegelung
- Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes zu Emissionen wie Lärm, Staub, Gasen oder Erschütterungen
- Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie zum Thema Böden, Bodenschutz und Fläche
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zum Thema Boden, Ableitung des Oberflächenwassers und zur Kompensation
- Stellungnahme des Forstamt Südniedersachsen zum Thema Waldabstand
- Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zum Thema Fläche und Boden
Innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der Bürgermeister
In Vertretung
Lohmann