Bekanntmachung der Gemeinde Börßum
Bebauungsplan "Ilse Sportplatz Börßum" für das in der Anlage dargestellte Gebiet hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 09.02.2026 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. Bebauungsplan gefasst.
Ziel des Bebauungsplans ist es, in der Gemeinde Börßum, im Westen der bebauten Ortslage, die Neuplanung eines Vereinsheimes mit der Erweiterung der zugehörigen Stellplätze auf einer öffentlichen Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Sportplatz“ und „Tennisplatz“ planungsrechtlich abzusichern. Bei der in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich um den Bereich des bestehenden Sportplatzes mit dem Fußballplatz und zwei Tennisplätzen.
Das Plangebiet liegt Großteils innerhalb von zwei Überschwemmungsgebieten. Die Fläche des neuen Vereinsheimes inklusive einer Gastronomie befindet sich im Osten des Geltungsbereichs und wird über die Hauptstraße erschlossen. Das neue Vereinsheim liegt außerhalb der Überschwemmungsgebiete der Kanal-Ilse und des Ilse / Eckgrabens. Das alte Vereinsheim, welches innerhalb der Überschwemmungsgebiete liegt, soll abgerissen werden. Auf diesen Flächen werden neue, versickerungsoffene Stellplätze geplant. Die zulässige Versiegelung wird über eine festgesetzte Grundfläche (GR) geregelt, der geplante Neubau soll innerhalb der Baugrenze realisiert werden.
Die Oberflächenentwässerung des neuen Vereinsheims wird parallel durch einen Fachplaner entwickelt. Aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung hat eine schalltechnische Untersuchung stattgefunden, die die Verträglichkeit der Nutzungen auf dem Sportplatz überprüft hat. Da die Gemeinde in der Ortslage die Oderwaldhalle als Räumlichkeit für Feiern bereitstellt und im Vereinsheim nur regelmäßige Nutzungen zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen sowie für das Fest des Sportvereins stattfinden sollen, hat die schalltechnische Überprüfung bestätigt, dass die Nutzung mit dem angrenzenden Wohnen verträglich ist. Es erfolgte eine artenschutzrechtliche Kartierung. Die dort festgestellten höherwertigen Bereiche können über den festgesetzten Erhalt von Gehölzen im Norden und im Osten sowie von größeren Einzelbäumen im Plangebiet gesichert werden. Durch die getroffenen Maßnahmen kann der Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt im Plangebiet erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung des Planvorentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026.
Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Löhr während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer 05334 / 7907-18 zur Verfügung.
Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der Gemeindedirektor
Lohmann