Bekanntmachung der Gemeinde Börßum

1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan "Achim Süd" in der Gemeinde Börßum im Ortsteil Achim für das dargestellte Gebiet hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 den Beschluss zur Durchführung der 1. vereinfachten Änderung des o. g. Bebauungsplan gefasst und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Eingriffe durch Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt bzw. zulässig. Somit wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist es, die örtlichen Bauvorschriften anzupassen bzw. zu ergänzen um mehr auf die Wünsche der Bauinteressierten einzugehen und die Baugrundstücke besser vermarkten zu können.

Derzeit ist u.a. der Bau eines Hauses mit Zwerchgiebel, aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan, nicht möglich. Daher sollen die Örtlichen Bauvorschriften in § 2 “Anforderungen an die Gestaltung des Daches“ ergänzt werden.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung des Satzungsentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026.

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Löhr während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer 05334 / 7907-18 zur Verfügung.

Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Der Gemeindedirektor
Lohmann