Bekanntmachung der Gemeinde Börßum
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Achim-Süd" im Ortsteil Achim in der Gemeinde Börßum; Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:
- Aufgrund des § 2 Abs.1 BauGB beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Achim-Süd“ im Ortsteil Achim
in der Gemeinde Börßum.
Ziel der Bauleitplanung ist die Änderung der örtlichen Bauvorschriften. Diese sollen unter „§ 2 Anforderung an die Gestaltung des Daches“ ergänzt werden.
Das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.
Gemeinde Börßum
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
Scholtysik