Bekanntmachung der Gemeinde Börßum

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Achim-Süd" im Ortsteil Achim in der Gemeinde Börßum; Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:

  • Aufgrund des § 2 Abs.1 BauGB beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die
    1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Achim-Süd“ im Ortsteil Achim
     in der Gemeinde Börßum.

Ziel der Bauleitplanung ist die Änderung der örtlichen Bauvorschriften. Diese sollen unter „§ 2 Anforderung an die Gestaltung des Daches“ ergänzt werden.

Das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Gemeinde Börßum
Der Gemeindedirektor
In Vertretung

Scholtysik