Bekanntmachung der Gemeinde Börßum: Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum" in der Gemeinde Börßum hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 09.02.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht zugestimmt und gleichzeitig die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortschaft Börßum, östlich der Eisenbahnstrecke Braunschweig - Goslar zu schaffen. Mit der Planung soll ein weiterer Beitrag zur Erweiterung des Angebotes an regenerativ erzeugten Energien geleistet und damit die Abhängigkeit von der Versorgung mit konventionell erzeugtem Strom weiter verringert werden. Unter der kommunalen Zielsetzung, die regenerative Energiegewinnung lokal zu fördern und auszubauen, schafft der vorliegende Bebauungsplan die notwendige Rechtsgrundlage zur Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer Gesamtfläche von rd. 25,9 ha zu ermöglichen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbauch (BauGB) erfolgt durch Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung in der Zeit
vom 11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Zusätzlich können die Unterlagen im Internet eingesehen werden. Sie finden alle Unterlagen auf unserer Internetseite www. samtgemeinde-oderwald.de unter der Rubrik „Aktuelles & Bekanntmachungen > Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Informationen dazu in Stichworten |
| Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt | Auswirkungen auf Tiere (insbesondere Feldlerche und Feldhamster) und Pflanzen, Vegetationszusammensetzung, naturschutzfachliche Bedeutung der vorhandenen Biotoptypen, Lebensraumstruktur, Ökosystemvielfalt, Artenvielfalt; Artenschutzrechtliche Prüfung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Erhaltung und Ausgleich der Auswirkungen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs; Vegetationsentwicklung |
| Fläche und Boden | Ertragsfähigkeit der Böden, Bodenfruchtbarkeit, Bodenarten, Bodenschichten, Erden, Gesteine, geologische Verhältnisse, Bodennutzung, Bodenversiegelung, Auswirkungen auf die Bodenfunktionen, Kampfmittel, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| Wasser | Trinkwasserschutzgebiete, Grundwasser, Grundwasserneubildungsrate, Versickerung, Wasserabfluss, Oberflächengewässer, Hochwasserrisikogebiete |
| Luft und Klima | Freiflächenklima, klimatische Funktionen (insbesondere Kaltluftentstehung), lufthygienische Vorbelastungen, Klimaschutz und Klimaanpassung |
| Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung insgesamt | Lärm, Luftschadstoffe, Erholungsfunktion, Blendwirkungen |
|
Kultur und sonstige Sachgüter |
Baudenkmäler, Bodendenkmäler, archäologische Funde |
| Landschaft | Kulturlandschaft, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere Sichtschutzpflanzungen) |
| Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern | Auswirkung der Inanspruchnahme von Fläche auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere. Kompensation der Eingriffe. |
Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten, die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bereitgestellt werden, gehören:
- Der Umweltbericht als Teil der Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter,
- Eingriffsbilanzierung gemäß Bundesnaturschutzgesetz als Teil der Begründung,
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB: Landkreis Wolfenbüttel (Umweltamt) zum Umgang mit Bodenbelastungen und Altlasten, Kompensationsmaßnahmen, Wanderkorridore, LBEG zum Boden, NLWKM zu Großvogelarten, Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Landvolk Inanspruchnahme von Ackerflächen.
- Faunistische Kartierung, SCHMAL + RATZBOR, Lehrte, OT Aligse, April 2024.
- Blendgutachten zum PVA Börßum in Börßum, SG Oderwald, Mathias Röper Sonnwinn, Moorrege, 10.05.2023.
- Kampfmitteluntersuchung, Luftbildauswertung, LGLN Kampfmittelbeseitigungs-dienst in Niedersachsen, 08.11.2023.
Bitte senden Sie Ihre Stellungahme an die Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum. Stellungnahmen sind vorzugsweise als E-Mail an: bauen@sg-oderwald.de zu senden. Wenn Sie weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Homann, Samtgemeinde Oderwald, in Verbindung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c EU-Datenschutz-Grundverordung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen der Bauleitplanverfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der Gemeindedirektor
Lohmann