Bebauungsplan "Windpark Cramme II - 1. Änderung" in der Gemeinde Cramme

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 12.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Windpark Cramme II – 1.  Änderung“ in der Gemeinde Cramme beschlossen.

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogramms den Teilplan „Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig“ vorgezogen. Dieser Teilplan befindet sich bereits im Beteiligungsverfahren. Mit diesem Teilplan soll das, im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) festgesetzte, Flächenziel zur Ausweisung sog. Windenergievorrangstandorte im Umfang von 3,18 % der Regionsfläche bereits bis Ende 2027 erreicht werden. In der Gemeinde Cramme besteht der bereits entwickelte Bebauungsplan “Windenergieanlagen Cramme 2“. In diesem B-Plan steht in den textlichen Festsetzungen Ziffer 4 Höhe baulicher Anlagen gem. § 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB u. § 16 BauNVO:

a) Die Höchstgrenze für die Nabenhöhe (NH) von Windenergieanlagen wird mit 170 m über dem Bezugspunkt festgesetzt. Eine höhere Nabenhöhe kann zugelassen werden, wenn der Baugrund dieses erfordert.

b) Bezugspunkt ist die Höhe der gewachsenen Geländeoberfläche am Anlagenmittelpunkt.

Durch diese einschränkende Höhenfestsetzung kann das entwickelte WEA-Gebiet nicht auf das gesetzlichen Flächenziel angerechnet werden. Dieser Tatbestand erschwert die o. g. Zielerreichung für den Regionalverband.

Um eine Anrechnung auf das gesetzliche Flächenziel möglich zu machen, ist es erforderlich eine Bebauungsplanänderung (Streichung der textlichen Festsetzungen Ziffer 4) vorzunehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Der Bürgermeister
In Vertretung
Stucki