Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Eine Lesefassung des Infektionsschutzgesetzes können Sie über den nachfolgenden Link des Bundesamtes für Justiz einsehen:

Bundesamt für Justiz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

3G am Arbeitsplatz

Nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes gelten betriebliche 3G-Regelungen:

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.

HIER beantwortet das Bundearbeitsministerium häufig gestellte Fragen zu 3G am Arbeitsplatz.