Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Eine Lesefassung des Infektionsschutzgesetzes können Sie über den nachfolgenden Link des Bundesamtes für Justiz einsehen:
Bundesamt für Justiz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
3G am Arbeitsplatz
Nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes gelten betriebliche 3G-Regelungen:
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.
HIER beantwortet das Bundearbeitsministerium häufig gestellte Fragen zu 3G am Arbeitsplatz.