Bekanntmachungen: Bekanntmachung: Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Oderwald

Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Oderwald zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie; Bekanntmachung des Inkrafttretens des Lärmaktionsplanes 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 27. September 2023 die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Oderwald beschlossen.

Diese Aktualisierung wurde notwendig aufgrund des Europäischen Gerichtshof-Urteils (EuGH-Urteils) vom 20.04.2023, welches besagt, dass ein Lärmaktionsplan Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete enthalten muss, sofern im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete ausgewiesen werden.

Die Samtgemeinde Oderwald hat den Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplanes erstellt und in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 zur Einsichtnahme und Stellungnahme im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Oderwald öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 29.01.2025 über die Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen entschieden und die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

Der Lärmaktionsplan liegt ab sofort in der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum (Zimmer 3.06), während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung unter (05334) 7907-10 wird gebeten.

Der Lärmaktionsplan kann zusätzlich hier eingesehen werden.

Der Samtgemeindebürgermeister
Lohmann