Bekanntmachungen: Bekanntmachung: Halteverbot Lobmachtersche Straße in Cramme

Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten zum bzw. vom Windpark II Cramme wurde für den Zeitraum

vom 01.12.2024 bis 31.03.2025 in der Ortsdurchfahrt Cramme,
Lobmachtersche Straße (K50)

auf beiden Fahrbahnseiten die Aufstellung eines Halteverbotes verkehrsbehördlich angeordnet.

Bei Unterbrechung der Anlieferungen für einen längeren Zeitraum werden die Halteverbote deaktiviert und rechtzeitig vor Wiederaufnahme wieder aktiviert.

Gemeinde Cramme
Der Bürgermeister
In Vertretung

Kosel