Bekanntmachungen: Bekanntmachung: Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten

Aufnahme von Kindern in die Kindertagesstätten (Krippen- und Kindergartengruppen)
im Kindergartenjahr 2025/2026 (01.08.2025 - 31.07.2026)

In den Kindergärten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald (Kindertagesstätte Dorfkinder in Börßum, Kindertagesstätte Zwergenbutze in Börßum, Kindergarten Cramme, Kindergarten Flöthe, Kindergarten Oderwald in Dorstadt mit Außenstelle in Heiningen) werden Kinder im Alter von 0,5 Jahren - 3 Jahren (Krippengruppen) und von 3 Jahren bis zur Einschulung (Kindergartengruppen) betreut.

Jedes Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr, also unmittelbar von seinem ersten Geburtstag an, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege. Kinder im Kindergartenalter ab drei Jahren haben einen Anspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte.

Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz / Krippenplatz ist durch die Anmeldung im unten genannten Anmeldezeitraum geltend zu machen.

Der Zweckverband Kindergarten Oderwald bittet deshalb alle Eltern, die ihre Kinder noch nicht für den Besuch des Kindergartens bzw. der Krippe im Kindergartenjahr 2025/2026 (01.08.2025 bis 31.07.2026) angemeldet haben, diese in der Zeit

vom 01. November 2024 bis zum 31. Januar 2025

anzumelden. Die Anmeldung ist über das online Portal Open Rathaus oder über ein Anmeldeformular, welches in unseren Kindertagesstätten erhältlich ist, möglich.

Die Einhaltung der gesetzten Frist ist auch erforderlich, damit der Zweckverband Planungen für die Einrichtung der Gruppen vornehmen kann.

Der Verbandsgeschäftsführer

Lohmann