Bekanntmachungen: Bekanntmachung Bebauungsplan Östlich der Füllekuhle

Bebauungsplan Östlich der Füllekuhle für das in der Anlage dargestellte Gebiet hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Der Rat der Gemeinde Börßum hat am 23.09.2024 dem Entwurf und der Begründung zu o. g. Bebauungsplan zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplans ist es, in der Gemeinde Börßum, im Ortsteil Börßum, im Osten der bebauten Ortslage, ein Mischgebiet (MI) zu entwickeln. Hier soll eine bestehende Gärtnerei und der Umsiedlungswunsch eines ortsansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes abgesichert werden. Aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung im Norden hat eine schalltechnische Untersuchung stattgefunden, die ein verträglichen Nebeneinander der Nutzungen bescheinigt, da es sich hier um ein nicht wesentlich störendes Gewerbe handelt.

Durch die Festsetzung eines Baugebietes auf bisher als Gärtnerei genutzten Flächen, werden für Teilbereiche erstmalig Versiegelungen vorbereitet, gleichzeitig wird das Bestandshaus miterfasst. Des Weiteren werden Anpflanzungsfestsetzungen getroffen.

Der Planentwurf mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten, Berichte und Untersuchungen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024

nach telefonischer Terminvereinbarung bei Frau Homann während der Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag. Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und Montagnachmittag     
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer (05334) 7907-10 zur Verfügung gestellt.

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:

  • Die Umweltberichte als Teil der Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
  • Eingriffsbilanzierung gemäß Bundesnaturschutzgesetz als Teil der Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4(1) BauGB: Landkreis Wolfenbüttel (Umweltamt) zum Umgang mit Niederschlagswasser, Brutvogelkartierung, Fledermausprüfung, LBEG zum Boden, Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, LSW zur vorhandenen Versorgungsleitungen
  • Schalltechnisches Gutachten zur Einrichtung eines Lager- und Abstellplatzes eines Garten- u. Landschaftsbaubetriebes in Börßum, Nr. 23058, Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Garbsen, 12.04.2023
  • Entwässerungskonzept für das Baugebiet „Östlich der Füllekuhle“ in Börßum, Samtgemeinde Oderwald, Ingenieurgesellschaft Damer+ Partner mbH & Co. KG, Goslar, Ortsteil Vienenburg, 14.08.2024
  • Börßum, Füllekuhle 12, Neubau einer Halle, Baugrunderkundungen und Gründungsgutachten, Bericht: 12591/2024, GGU mbH, Braunschweig, 30.05.2024
  • Kampfmitteluntersuchung, Luftbildauswertung, LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst in Niedersachsen, 29.07.2024.

Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Börßum

Der Gemeindedirektor

Lohmann