Bekanntmachungen: Bekanntmachung Bebauungsplan Gewerbegebiet Klein Flöthe

Bebauungsplan Gewerbegebiet Klein Flöthe für das in der Anlage dargestellte Gebiet hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat am 19.09.2024 dem Entwurf und der Begründung zu o. g. Bebauungsplan zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplans ist es, in der Gemeinde Flöthe, im Osten der bebauten Ortslage des Ortsteils Klein Flöthe, ein Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. Aufgrund der Nähe zur Ortslage hat eine schalltechnische Untersuchung stattgefunden, die zu einer Gliederung und Emissionskontingentierung der Flächen geführt hat. Ebenso wurden Festsetzungen für den Schallschutz im Gewerbegebiet getroffen, damit ein Schutz vor den Immissionen des Verkehrslärms der angrenzenden Autobahn im Plangebiet besteht. Die vorliegende Fläche eignet sich vor allem durch ihre räumliche Nähe zu der Autobahnanschlussstelle "Klein Flöthe" im Nordosten des Planbereichs, ebenso werden durch die im Norden bestehende Lkw-Raststätte mit der Tankstelle Synergieeffekte erwartet. Bei der neu in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Nordwesten noch eine landwirtschaftliche Hofstelle im Bestand ausweist. Diese wird im Zuge der Planung aufgegeben. An den Randbereichen des zukünftigen Gewerbegebietes sollen Anpflanzungsfestsetzungen gemeinsam mit einem Regenrückhaltebecken im Südwesten die Einbindung des Gewerbegebiets in das Landschaftsbild unterstützen.

Der Planentwurf mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten, Berichte und Untersuchungen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und Montagnachmittag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen

in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer 05334 / 7907-10 zur Verfügung.

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:

  • Die Umweltberichte als Teil der Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
  • Eingriffsbilanzierung gemäß Bundesnaturschutzgesetz als Teil der Begründung
  • Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4(1) BauGB: Landkreis Wolfenbüttel (Umweltamt) zum Umgang mit Niederschlagswasser, Anpflanzfestsetzungen, Kompensationsmaßnahmen, LBEG zum Boden, Landwirtschaftskammer Niedersachsen Inanspruchnahme von Ackerflächen.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Gewerbegebietsplanung an der A36 bei Klein Flöthe, Umwelt & Planung Dr. Theunert, Hohenhameln, 15.03.2022
  • Überprüfung ausgewählter Suchräume auf Brutvorkommen der Feldlerche (Alauda arvensis) bei Klein Flöthe, Umwelt & Planung Dr. Theunert, Hohenhameln, 26.07.2023
  • Fledermauskundliche Untersuchung für eine zukünftige Gewerbefläche Gemeinde Flöthe, Wolfgang Rackow – Naturberatung, Osterode am Harz, 22.10.2023
  • Verkehrsuntersuchung zum Gewerbegebiet in Klein Flöthe, SG Oderwald, Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias, Hannover, 29.06.2022
  • Prognose von Schallimmissionen, Bericht -Nr. 244-86/A42687/551488292-B01, DEKRA Hamburg vom 13.12.2023
  • Bautechnisches Bodengutachten, Gewerbegebiet "Klein Flöthe", Gemeinde Flöthe, Projektnummer: 316.22 (Die/Ull/Neu), Ingenieurbüro BGA GbR, Braunschweig, 30.11.2022
  • Abfalltechnischer Untersuchungsbericht Gewerbegebiet "Klein Flöthe" in Flöthe, Ergänzende Schadstoffuntersuchungen – Ersatzbaustoff V, Bautechnisches Bodengutachten vom 30.11.2022 und Auftrag vom 19.09.2023, Ingenieurbüro BGA GbR, Braunschweig, 08.01.2024
  • Kartierbericht - Gehölzbestände, Höhlenbäume, Entwicklung eines Gewerbegebietes an der A36 bei Klein Flöthe, Planungsgemeinschaft LaReG, Braunschweig, 09.04.2024
  • Auditbericht nach RSAS 2019 – Auditphase 1 – Gewerbegebiet – Bestandsaudit – Knoten L 512, M. Eng. Oliver Schuft, Hansestadt Stendal, 22.05.2024
  • Kampfmitteluntersuchung, Luftbildauswertung, LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst in Niedersachsen, 12.07.2024
  • Sondagebericht, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 12.2023
  • Aussagen zur Entwässerung des Planungsgebietes im Kapitel 2.5 "Ver- und Entsorgung" auf Seite 21-22 der Begründung

Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Der Bürgermeister

In Vertretung

Lohmann