Bekanntmachungen: Öffentliche Bekanntmachung - Ladung zur Einsichtnahme - Flurbereinigungsverfahren Klein Vahlberg

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Klein Vahlberg, Landkreis Wolfenbüttel 31, ist nach §§ 27 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl.I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), der Wert der alten Grundstücke als Grundlage für den Flurbereinigungsplan zu ermitteln, so dass der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt ist.

Hierfür sind gemäß § 28 Abs. 1 FlurbG und einem Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Klein Vahlberg die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150, 3176), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794) zugrunde gelegt worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG werden

am Mittwoch, den 11.09.2024 von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

im DGH Klein Vahlberg, Brauhausstraße 1 in 38170 Vahlberg

zur Einsichtnahme für alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ausgelegt. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Auskunftserteilung und Erläuterung der Wertermittlung zur Verfügung.

Die Wertermittlungskarten sowie der Wertermittlungsrahmen liegen außerdem für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ab dem 1. Tag dieser Bekanntmachung im Bauamt (Zimmer 207) der Samtgemeinde Elm-Asse, Markt 3, 38170 Schöppenstedt, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus.

Die Nachweise können darüber hinaus im ArL Braunschweig, Dienstgebäude Wilhelmstr. 3, 38100 Braunschweig, (Zimmer 208) - ebenfalls zu den Öffnungszeiten – und auf der Internetseite eingesehen werden.

Gleichzeitig werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu dem am gleichen Tage und am selben Ort stattfindenden

Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung

am Mittwoch, den 11.09.2024 um 16:30 Uhr

geladen.

Nach § 32 FlurbG werden in diesem Termin die Ergebnisse der Wertermittlung abschließend nochmals erläutert und Einwendungen gegen die Wertermittlung entgegengenommen.

Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung des Termins verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Vertreter muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen können. Die dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bereits vorliegenden gültigen Vollmachten gelten weiter.

Versäumt ein Beteiligter den Termin, muss er etwaige Einwendungen umgehend dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich mitteilen.

Im Auftrage
Rusniok