Bekanntmachungen: 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Oderwald

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Die Änderung betrifft Flächen in den Mitgliedsgemeinden Börßum mit den Ortsteilen Seinstedt und Börßum sowie Flöthe mit den Ortsteilen Klein Flöthe und Groß Flöthe und in der Mitgliedsgemeinde Heiningen.

In dem Ortsteil Seinstedt der Gemeinde Börßum wird im Bereich “Erbbrinksweg“ die Darstellung des Flurstückes 35/15 der Flur 1 in der Gemarkung Seinstedt als gemischter Baufläche zu Gunsten einer Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz geändert. Dieses dient der langfristigen Absicherung des schon vorhandenen Spielplatzes. Am östlichen Ortsrand der Gemeinde Börßum Ortsteil Börßum wird eine Fläche der Landwirtschaft zu einer gemischten Baufläche geändert, um einen in diesem Gebiet ansässigen Gartenbaubetrieb langfristig zu sichern und eine Hinterliegerbebauung auf den anderen Grundstücken zu ermöglichen.

Im Norden von Heiningen (Gebiet “Am Inselteich“) wird das Planzeichen Spielplatz entfernt.
Im Ortsteil Klein Flöthe der Gemeinde Flöthe soll eine Fläche der Landwirtschaft, welche im Nordosten von Klein Flöthe liegt, zu einer Grünfläche (Jugendplatz) geändert werden. Diese Fläche soll zukünftig der örtlichen Jugend einen gemeinsamen Aufenthaltsort für Freizeitaktivitäten geben.

Im Ortsteil Groß Flöthe der Gemeinde Flöthe werden drei Flächen umgewandelt. Dort sollen im Gebiet “An den Teichen“ die beiden Sonderflächen „Altersgerechtes Wohnen“ in eine gemischte Baufläche sowie eine Grünfläche umgewandelt werden, wobei die gemischte Baufläche die nördliche der beiden Flächen darstellt. Direkt östlich an die beiden Flächen angrenzend soll eine gemischte Baufläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert werden, um die dort bestehende Feuerwehr langfristig abzusichern.

Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Die Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht in der Samtgemeinde erfolgt in der Zeit

vom 16.07.2024 bis 16.08.2024.

Während der Dienststunden sowie nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag                      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und Montagnachmittag                                                   16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                                                                              geschlossen

in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer (05334)  7907-10 zur Verfügung.

Bei Bedarf können die Unterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechts-behelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Samtgemeindebürgermeister
Lohmann