Bekanntmachungen: Öffentliche Bekanntmachung: Auflösung der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Bühne - Feldlage Landkreis Harz

Quelle: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

(Verfahrensnummer HBS 931)

1.) Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Bühne - Feldlage sind abgeschlossen. Sie wird hiermit nach § 153 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 19.12.2008 I 2794, aufgelöst.

Die Aufgaben und das Grundvermögen der Teilnehmergemeinschaft wurde an die Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck mit deren Zustimmung übertragen. Hierbei ist auch die Baulastträgerschaft an Wirtschaftswegen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit übertragen worden.

2.) Begründung der Auflösung:

Für das Bodenordnungsverfahren Bühne - Feldlage wurde am 07.07.2021 die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG erlassen. Es war festzuhalten, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft nicht abgeschlossen waren. Die Teilnehmergemeinschaft erlosch nicht. Sie blieb vorübergehend über die Beendigung des Verfahrens nach § 151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen.

Der Fortbestand der Teilnehmergemeinschaft erfolgte im Rahmen der Organleihe. Die Verwaltung wurde nach § 151 Satz 2 FlurbG auf die Gemeindebehörde übertragen.

Mit Ersuchen vom 04.11.2025 hat die Gemeindeverwaltung im Einvernehmen mit der Flurbereinigungsbehörde beim Grundbuchamt die Übertragung des Grundvermögens in das Eigentum der Gemeinde mit dem Ziel beantragt, ein einheitliches Verwaltungshandeln auf kommunaler Ebene für das Gemeindegebiet gewährleisten zu können. Die Umschreibung der Flächen auf die Gemeinde ist am 04.12.2025 erfolgt.

Das verbleibende Kapitalvermögen der Teilnehmergemeinschaft wird an die Gemeinde übertragen und dort in einer gesonderten kommunalen Haushaltsstelle verwaltet. Es steht für die Unterhaltung der in der Flurbereinigung geschaffenen Anlagen weiterhin zur Verfügung.

Die Teilnehmergemeinschaft verfügt damit weder über Kapital- noch über Grundvermögen. Weitere Verpflichtungen gegenüber Dritten sind nicht bekannt.

Es wird daher festgestellt, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. Sie ist deswegen nach § 153 Abs. 1 FlurbG aufzulösen.

Die Feststellung zur Auflösung der Teilnehmergemeinschaft wird der Teilnehmergemeinschaft zugestellt, nachdem sie unanfechtbar geworden ist.

4.) Rechtsbehehlfsbelehrung:

Gegen die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Groß Ringstraße 52, 38820 Halberstadt einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17-19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale als Obere Flurbereinigungsbehörde, gewahrt.