Bekanntmachungen: Bekanntmachung der Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2026/2027

In den Kindergärten der Samtgemeinde Oderwald werden Kinder im Alter von 0,5 Jahren -3 Jahren (Krippengruppen) und von 3 Jahren bis zur Einschulung (Kindergartengruppen) betreut.

Jedes Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr, also unmittelbar von seinem ersten Geburtstag an, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege. Kinder im Kindergartenalter ab drei Jahren haben einen Anspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte. Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz / Krippenplatz ist durch die Anmeldung im unten genannten Anmeldezeitraum geltend zu machen.

Die Samtgemeinde Oderwald bittet deshalb alle Eltern, die ihre Kinder noch nicht für den Besuch des Kindergartens bzw. der Krippe im Kindergartenjahr 2026/2027 (01.08.2026 bis 31.07.2027) angemeldet haben, diese ab sofort bis zum 31.01.2026 anzumelden.

Die Anmeldung ist über das online Portal Open Rathaus möglich. Alternativ kann diese auch über ein Anmeldeformular, welches in den Kindertagesstätten erhältlich ist, möglich.

Die Einhaltung der gesetzten Frist ist auch erforderlich, damit die Samtgemeinde Planungen für die Einrichtung der Gruppen vornehmen kann.

Der Samtgemeindebürgermeister
Lohmann