Bekanntmachungen: Bekanntmachung: Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Klein Flöthe" in der Gemeinde Flöthe im Ortsteil Klein Flöthe hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 02.10.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Klein Flöthe“ im Ortsteil Klein Flöthe mit seiner Begründung und dem Umweltbericht zugestimmt und gleichzeitig die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortschaft Klein Flöthe, westlich und östlich der Autobahn 36 zu schaffen. Mit der Planung soll ein weiterer Beitrag zur Erweiterung des Angebotes an regenerativ erzeugten Energien geleistet und damit die Abhängigkeit von der Versorgung mit konventionell erzeugtem Strom weiter verringert werden. Unter der kommunalen Zielsetzung, die regenerative Energiegewinnung lokal zu fördern und auszubauen, schafft der vorliegende Bebauungsplan die notwendige Rechtsgrundlage zur Realisierung zweier Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer Gesamtfläche von rund 70,98 ha. zu ermöglichen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbauch (BauGB) erfolgt durch Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung in der Zeit

vom 06.11.2025 bis einschließlich 09.12.2025

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer 05334 / 7907-10 zur Verfügung.

Zusätzlich können die Unterlagen hier eingesehen werden. 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Information dazu in Stichworten
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt                                                           

Auswirkungen auf Tiere (insbesondere Feldlerche und Feldhamster) und Pflanzen, Vegetationszusammensetzung, Waldabstandsregelungen, naturschutzfachliche Bedeutung der vorhandenen Biotypen, Lebensraumstruktur, Ökosystemvielfalt, Artenvielfalt, Artenschutzrechtliche Prüfung, Maßnahmen zur Vermeitung, Minderung, Erhaltung und Ausgleich der Auswirkungen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs; Vegetationsentwicklung.

Fläche und Boden Ertragsfähigkeit der Böden, Bodenfruchtbarkeit, Bodenarten, Bodenschichten, Erden, Gesteine, geologische Verhältnisse, Bodennutzung, Bodenversiegelung, Auswirkungen auf die Bodenfunktionen, Kampfmittel, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Wasser Trinkwasserschutzgebiete, Grundwasser, Grundwasserneubildungsrate, Versickerung, Wasserabfluss, Oberflächengewässer, Hochwasserrisikogebiete
Luft und Klima Freiflächenklima, klimatische Funktionen (insbesondere Kaltluftentstehung), lufthygienische Vorbelastungen, Klimaschutz und Klimaanpassung
Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung insgesamt                                                                             Lärm, Luftschadstoffe, Erholungsfunktion, Blendwirkungen

Kultur und sonstige Sachgüter

Baudenkmäler, Bodendenkmäler, archäologische Funde
Landschaft Kulturlandschaft, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere Sichtschutzpflanzungen)
Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Auswirkung der Inanspruchnahme von Fläche auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere. Kompensation der Eingriffe.

Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten, die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB bereitgestellt werden, gehören:

  • Der Umweltbericht als Teil der Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter,
  • Eingriffsbilanzierung gemäß Bundesnaturschutzgesetz als Teil der Begründung,
  • Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB: Landkreis Wolfenbüttel (Umweltamt) zum Umgang mit Entwässerungsgräben, Anpflanzfestsetzungen, Landschaftsbild, Waldabstandsregelungen bzgl. der Ökologie und Gefahrenabwehr, Wanderkorridore, LBEG zum Boden, Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Landvolk Inanspruchnahme von Ackerflächen.
  • Kartierbericht Biotope, Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, Planungsgemeinschaft LaReG, Braunschweig, Dezember 2024.
  • Prüfbericht / Blendgutachten zum PVA Flöthe in Klein Flöthe, SG Oderwald, Lennart Behn, B.Sc. 8.2 Obst & Hamm GmbH, Hamburg, 14.10.2024.
  • Kampfmitteluntersuchung, Luftbildauswertung, LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst in Niedersachsen, 23.04.2025.

Innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Samtgemeinde Oderwald vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1c EU-Datenschutz-Grundverordung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen der Bauleitplanverfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Flöthe
In Vertretung
Lohmann