Bekanntmachungen: Bekanntmachung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald, die Gemeinden Börßum, Flöthe und Heiningen betreffend

Die vom Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 29.01.2025 beschlossene 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) vom Landkreis Wolfenbüttel mit Verfügung vom 25.09.2025, Aktenzeichen 5121.31, II/601, 17FNP_Oder, genehmigt worden.

Der Änderungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald betrifft die Gemeinden Börßum, Flöthe und Heiningen und ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort im Bauamt der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum (Zimmer 3.06), zur Einsicht aus.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau H während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05334/7907-10 zur Verfügung.

Gemäß § 215 Baugesetzbuch sind

  1. eine Verletzung der in § 214 Abatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. Mängel der Abwägung nach § 214 Absatz 3 Satz 2

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser 17. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Oderwald geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wirksam.

Der Samtgemeindebürgermeister
Lohmann