Bekanntmachungen: Dorfentwicklung Dorfregion Samtgemeinde Oderwald

Private Anträge in den Gemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen und Ohrum können zum Stichtag 30.09.2025 gestellt werden.

Auch in diesem Jahr können im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung wieder Förderanträge gestellt werden. Die Erhaltung der überlieferten Dorfstrukturen und ihre behutsame Fortentwicklung ist ein besonderes Anliegen der Dorfentwicklungsförderung. Die traditionelle Bausubstanz, die Zuordnung der Gebäude zueinander und ihre raumwirksame Lage an den Straßen und Plätzen sowie die Grünstrukturen prägen das unverwechselbare Gesicht eines jeden Dorfes.

Das Land fördert daher Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter. Förderfähig sind z.B.:

  • Dachsanierungen.
  • Fassadenarbeiten an Sichtmauerwerk und Putzarbeiten.
  • Fachwerkerneuerung, Fachwerkfreilegung.
  • Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren (Fenster und Türen werden nur aus Holz gefördert).
  • Farbgestaltung.
  • Erneuerung der straßenseitigen Einfriedung.
  • Anpassung / Rückführung der veränderten Bauform.
  • Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände.

Das Land fördert darüber hinaus die Umnutzung leerstehender landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlicher Gebäude für Wohn-, Arbeits- sowie Fremdenverkehrs-, Freizeit- oder gemeinschaftliche Zwecke und die Revitalisierung (Wiedernutzung) leerstehender Wohngebäude zu Wohnzwecken. Dabei ist auch der Innenausbau förderungsfähig.

Maßnahmen an Altgebäuden werden mit 35 % der zuwendungsfähigen Nettokosten bezuschusst.  Der Zuschusssatz kann um 5 %, auf dann 40 % erhöht werden, wenn das Vorhaben der nachweislichen Umsetzung und damit der beschriebenen Zielerreichung eines regionalen Entwicklungskonzeptes nach LEADER dient.

Die Förderhöchstsumme beträgt bei Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz 50.000 Euro für ein Objekt. Bei Umnutzungen und Revitalisierungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 Euro.

Derzeit besteht im Rahmen der lfd. Dorfentwicklung die Möglichkeit eine Antragstellung nur noch zum 30.09.2025 und 30.09.2026 durchzuführen.

Die Beratung vor Ort durch das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, sowie die Antragsstellung sind kostenlos.