19.05.2023

Sprechstunde zur Dorfentwicklung Dorfregion Samtgemeinde Oderwald am 05.06.2023


Private Anträge in den Gemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen und Ohrum können zum Stichtag 30.09.2023 gestellt werden.


Auch in diesem Jahr können im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung wieder Förderanträge gestellt werden. Die Erhaltung der überlieferten Dorfstrukturen und ihre behutsame Fortentwicklung ist ein besonderes Anliegen der Dorfentwicklungsförderung. Die traditionelle Bausubstanz, die Zuordnung der Gebäude zueinander und ihre raumwirksame Lage an den Straßen und Plätzen sowie die Grünstrukturen prägen das unverwechselbare Gesicht eines jeden Dorfes.

Das Land fördert daher Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz mit ortsbildprägenden Charakter. Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Dachsanierungen.
  • Fassadenarbeiten an Sichtmauerwerk und Putzarbeiten.
  • Fachwerkerneuerung, Fachwerkfreilegung.
  • Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren (Fenster und Türen werden nur aus Holz gefördert).
  • Farbgestaltung.
  • Erneuerung der straßenseitigen Einfriedung.
  • Anpassung / Rückführung der veränderten Bauform.
  • Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände.

Das Land fördert darüber hinaus die Umnutzung leerstehender landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlicher Gebäude für Wohn-, Arbeits- sowie Fremdenverkehrs-, Freizeit- oder gemeinschaftliche Zwecke und die Revitalisierung (Wiedernutzung) leerstehender Wohngebäude zu Wohnzwecken. Dabei ist auch der Innenausbau förderungsfähig.

Maßnahmen an Altgebäuden werden mit 35 % der zuwendungsfähigen Nettokosten bezuschusst. Der Zuschusssatz kann um 5 %, auf dann 40 % erhöht werden, wenn das Vorhaben der nachweislichen Umsetzung und damit der beschriebenen Zielerreichung eines regionalen Entwicklungskonzeptes nach LEADER dient.

Die Förderhöchstsumme beträgt bei Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz 50.000 Euro für ein Objekt. Bei Umnutzungen und Revitalisierungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 Euro.

Sprechstunde - Bitte einen Termin vereinbaren

Am Montag, 05.06.2023, bietet die Samtgemeinde Oderwald in Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig und dem Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, in der Zeit 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Sprechstunde an, in der Informationen zum Förderprogramm vermittelt werden und die formale Antragsstellung erläutert wird.

Wünschenswert ist eine Terminvereinbarung in dem oben genannten Zeitrahmen bei Frau Scholtysik unter der Rufnummer (05334)­7907-22 und das Mitbringen von Gebäudefotos.

Die Sprechstunde findet im Sitzungssaal der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße­­­­ 6, 38312 Börßum, statt.