12.01.2023

Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden


Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden. Das empfiehlt unter anderem die Verwaltung des Landkreises Wolfenbüttel. Hintergrund ist eine Wohngeldreform, nach der bundesweit ab 2023 voraussichtlich zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten können. Mit einem Antrag im Januar sichern sich Antragstellende einen Anspruch auf Zahlung ab dem Antragsmonat, wenn sie wohngeldberechtigt sind.

Viele Anträge erwartet

Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl wird es den Verwaltungen voraussichtlich nicht möglich sein, alle Anträge sofort zu bearbeiten. Für die Antragsteller*innen entstehen jedoch keine Nachteile, da das Wohngeld bei einem Wohngeldanspruch rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt wird. Da Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird, müssen Bürger*innen, die bislang noch keinen Wohngeldanspruch geltend gemacht haben, einen Antrag stellen aktiv werden.

Der Wohngeldbetrag erhöht sich 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.
Bürger*innen, die bereits Wohngeld erhalten, müssen nichts tun. Die Bearbeitung bezüglich der neuen Wohngeldregelungen erfolgt automatisch.

Anträge

Antragsteller*innen, die in der Samtgemeinde Oderwald wohnen, erhalten die Anträge online auf der Internestseite des Landkreises Wolfenbüttel (www.lkwf.de), im Rathaus der Samtgemeinde Oderwald oder in der Kreisverwaltung selbst.

Quelle: Presseinformation des Landkreises Wolfenbüttel vom 12.01.2023