Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

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Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.12.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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